Samstag, 11. Januar 2014

Basiszins 2014 nach §203 BewG am 2.1.2014 veröffentlicht - etwas gesunkene Erbschaftsteuerwerte



Die Bewertung eines Betriebs wird für Zwecke der Unternehmensnachfolge standardmäßig nach einem "vereinfachten Ertragswertverfahren" durchgeführt, in dem der Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem EZB-Basiszins) eine wichtige Rolle spielt.

Für 2014 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,59 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium am 2.1.2014 bekannt. (Quelle: BMF 2.1.2014; Az: IV D 4 S 3102/07/10001)

Link: BMF 02.01.2014 

Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2014 also 1/(2,59%+4,5%).
Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2014 das 14,1-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,709).

Das ist betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, denn niemand würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 200.000 Euro Gewinn abwirft, 2,82 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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